Erklärung zur Barrierefreiheit

Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.moebelmuseumwien.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 1.1.1 „Non-text Content“

Nicht alle Nicht-Text-Inhalte sind mit einem passenden Alternativtext beschrieben, wodurch ggf. das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) nicht erfüllt wird.

Erfolgskriterium 1.4.3 „Contrast (Minimum)“

Nicht alle Texte und Bedienelemente haben ausreichend Kontrast zum Hintergrund, wodurch ggf. das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) nicht erfüllt wird. Die Überschriften sind aber sehr groß und bei der Auswahl der Hintergrundbilder achten wir auf ein gutes Kontrastverhältnis.

Erfolgskriterium 3.3.2 „Labels or Instructions“

Wenn die Suche ohne Suchbegriff abgeschickt wird, gibt es keine Anleitung für den Benutzer der Website-Suche, wodurch das Erfolgskriterium 3.3.2 nicht erfüllt wird.   

Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Role, Value“

Auf der Website sind viele PDF-Dokumente zum Download verfügbar, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Erfolgskriterium 1.2.5 „Audio Description (Prerecorded)“

Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit wird ggf. das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Schönbrunn Group liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 07. Oktober 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Schloß Schönbrunn Kultur- u. Betriebsges.m.b.H. 
Schönbrunner Schloßstraße 47 
1130 Wien
Tel.: +43-1-81113-0
Fax: +43-1-8121106
info[at]schoenbrunn-group.com 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle